Kennzeichnung der Kaninchen
Tätowieren
Die in den Kaninchenzuchtvereinen jährlich heranwachsenden Tiere werden mit einer Tätowierung gekennzeichnet. Die Kennzeichnung verfolgt den Zweck, eine Unterscheidungsmöglichkeit für die Kaninchen jeder Rasse und eines jeden Farbenschlages zu gewährleisten. Anhand der Kennzeichnung und des Abstammungsnachweises kann die Herkunft eines jedes Kaninchens eindeutig festgestellt werden.
rechtes Ohr: I 62 (Landesverbandsbuchstabe I und Vereinsnummer 62)
linkes Ohr: 2034 (Monat Februar, Jahr 2010, laufende Nummer 34
Der Züchter meldet den zu kennzeichnenden Wurf innerhalb von sechs Wochen nach der Geburt durch Vorlage des Deckscheins beim Zuchtbuchführer an. Der Deckschein dient der Dokumentation der vorgenommenen Anpaarung und bildet die Grundlage für die Eintragung eines Wurfes im Zuchtbuch. Sämtliche Jungtiere eines Wurfes sind auf dem Deckschein aufzuführen. Die Zuteilung der Zuchtbuchnummer erfolgt durch den Zuchtbuchführer. Die Kennzeichnung erfolgt durch Tätowierung in den Ohren gemäß der Kennzeichnungsverordnung des ZDRK durch den Tätowiermeister anhand des ausgefüllten Deckscheins. Es wird empfohlen, die Tätowierung der Jungtiere noch bei der Mutter vorzunehmen. Das Tätowieren ist mit schwarzer Tätowierfarbe vorzunehmen. Im rechten Ohr werden die Landesverbandsbuchstaben und die Vereinsnummer, im linken Ohr der Geburtsmonat, das Geburtsjahr und die fortlaufende Zuchtbuchnummer der Rasse bzw. des Farbenschlages in Übereinstimmung mit Deckschein und Zuchtbuch tätowiert.
Als Züchter eines Jungtieres gilt derjenige, der zum Zeitpunkt des Deckaktes Eigentümer der Mutterhäsin war. Beim Kauf einer gedeckten oder säugenden Häsin kann die Tätowierung beim neuen Besitzer durchgeführt werden, jedoch mit den Vereinskennzeichen des tatsächlichen Züchters. Der neue Besitzer kann die Tiere nicht als eigene Zucht ausstellen.
Bei Jungzüchtern werden die Tiere zusätzlich mit dem Buchstaben „J“ hinter dem Landesverbandsbuchstaben gekennzeichnet. Unter Jungzüchter werden alle Züchter bis zum Erreichen der Volljährigkeit (bis Vollendung 18. Lebensjahr) zusammengefasst. Ab 16 Jahren kann beim Landesverband eine Zulassung als Senior beantragt werden.
Neben dem Vereinszuchtbuch kann der Züchter auch ein Einzelzuchtbuch führen. Beide werden nach den Richtlinien des ZDRK geführt. Innerhalb eines Wurfs erhalten die Rammler die ersten fortlaufenden Nummern, danach bekommen die Häsinnen die nachfolgenden fortlaufenden Nummern. Die Rammler werden mit den arabischen Ziffern 1,0 und die Häsinnen mit 0,1 geführt. Bei einem Wurf vom März 2009 mit drei Rammlern und vier Häsinnen (3,4 Jungtiere) erhalten die Rammler die ersten Nummer 3911 bis 3913, die Häsinnen 3914 bis 3917.
Die im November oder Dezember geborenen Kaninchen werden mit der Monatskennung 0 tätowiert. Für die Jahreskennung ist nicht das Kalenderjahr, sondern das Zuchtjahr entscheidend. Dieses beginnt ab 1. November des Vorjahres. Daher tragen zum Beispiel die im Dezember des Kalenderjahres 2009 geborenen Tiere im linken Ohr als erste Ziffern die Zahlen 00. Die Kennzeichnung des Geburtsmonats ist auch entscheidend für die Teilnahme dieser Tiere an den Jungtierschauen, da diese maximal 8 Monate alt sein dürfen.
Kennzeichnung der Landesverbände
C | Landesverband Baden |
B | Landesverband Bayern |
D | Landesverband Berlin Mark Brandenburg |
HB | Landesverband Bremen |
HH | Landesverband Hamburg |
F | Landesverband Hannover |
H | Landesverband Hessen Nassau |
K | Landesverband Kurhessen |
M | Landesverband Mecklenburg Vorpommern |
R | Landesverband Rheinland |
RN | Landesverband Rheinland Nassau |
P | Landesverband Rheinland Pfalz |
SR | Landesverband Saarland |
S | Landesverband Sachsen |
G | Landesverband Sachsen Anhalt |
U | Landesverband Schleswig Holstein |
T | Landesverband Thüringen |
I | Landesverband Weser Ems |
W | Landesverband Westfalen Lippe |
Z | Landesverband Württemberg Hohenzollern |